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ARTIKELÜBERSICHT
25.1.2013
Als Werbemaßnahme provozierte Reaktionen von HC Strache und der Medienwelt?Türkischer Verein droht LEGO mit Klage: Viel Lärm um nichts 16.12.2012
Die medial transportierte Theorie des FPÖ-Chefs, bestellte Fake-Profile würden ihm mit Hass-Postings schaden wollen, erweist sich als unhaltbar.Fake-Profile: Hass-Postings auf Straches Seite sind authentisch 5.11.2012
Based on an interview Austrian newsmedia extrapolated a desire for Hitler. And everyone forgets what harm is caused to Mr. Baumgartner by this wrongful allegation.Hitlerizing Space-Hero Felix Baumgartner For Readership 31.10.2012
Aus einem so genannten Interview in der Kleinen Zeitung dichtete die heimische Medienlandschaft Felix Baumgartner inzwischen den Wunsch nach Hitler an. Wie es dem Menschen Baumgartner dabei geht erscheint bei diesem Stellvertreterkrieg nebensächlich geworden zu sein.Verhitlern für die Quote: Die Demontage von Felix Baumgartner 23.4.2012
Offiziell sollen nur die Verluste aus der derzeitigen Leerkassettenvergütung kompensiert werden. Doch sieht man sich das Forderungsmodell an wird rasch klar, dass es sich um ein Vielfaches der Summen handelt, deren Entfall angeblich abzudecken ist.Hinter der Festplattenabgabe verstecken sich die Millionen 8.4.2012
Bericht des Schweizer Bundesrates: Tauschbörsennutzung in keinem Zusammenhang mit Industrieumsätzen. Urheberrechtsänderung würde nur internationalen Großkonzernen nutzen. Und: Ausschnüffeln von IP-Adressen durch Privatfirmen ist illegal.Die Schweiz als Musterbeispiel für Urheberrecht und dessen Durchsetzung? 8.4.2012
Dieselben Diskussionen, dieselben Headlines zum Urheberrecht wiederholen sich alle Jahrzehnte wieder. Während die Verteilungsgerechtigkeit so aussieht, dass sich 5,2% der Berechtigten über 60% der Vergütungen ausschütten, nagt die Mehrheit der Künstler und Kreativen am Hungertuch. Ungeniert gönnen sich deutsche Verwertungsgesellschaften dennoch immer wieder einen Griff in anderer Menschen Geldtaschen.Deutsche Rechteverwerter: Immer höhere Forderungen bei fraglicher Verteilungsgerechtigkeit 2.4.2012 Dokumente belegen: Kunst hat Recht-Forderungen basieren auf IFPI-Kampagne
Die Forderungen von "Kunst hat Recht" sind in weiten Strecken eine beschönigte Kopie eines Papiers, das bereits Mitte 2010 von der "Plattform geistiges Eigentum" erstellt wurde. Hinter dieser steht federführend die IFPI, einer der treibenden Kräfte hinter dem Internetkapitel von ACTA.US-Rechtsgutachten: ACTA-Vertrag wäre
für Nutznießer USA nicht bindend
Am 16. Jänner 2012 reichte der polnische Abgeordnete Pawel Zalewski eine Anfrage an die EU-Kommission ein, die inhaltlich aufhorchen lässt. 'Jüngsten Meldungen zufolge sehen sich die USA nicht rechtlich an das ACTA-Abkommen gebunden, die EU jedoch schon.'
Beide ACTA-Rechtsgutachten der EU verfügbar
Als Service für unsere juristisch interessierte Leserschaft bieten wir den Direktlink auf die laut EU-Parlaments-Vizepräsident Wieland angeblich geheimen EU-Dokumente an.
EU-Parlaments-Vizepräsident Wieland verweigert Zugang zu ACTA-Rechtsgutachten
Internationale Beziehungen würden dadurch beeinträchtigt. Gutachten zu ACTA sollen im Grunde genommen so lange geheim bleiben, bis alle Vertragspartner zugestimmt haben.
28.2.2012
"Kunst hat Recht" Initiatorin Mercedes Echerer dementiert ACTA-Befürwortung scharf
Man wirft der Initiative vor, unter dem Deckmäntelchen "für die Rechte von Künstlern einzutreten" in Wahrheit die Interessen der finanzierenden Verwertungsgesellschaften zu vertreten. Parallelen in den Forderungen von "Kunst hat Recht" und dem Vertragswerk von ACTA sorgen für zusätzlichen Unmut. Abmahnwahn und ACTA-Hörigkeit der deutschen Verwertungsgesellschaften schüren das Feuer. Grund genug, den Status von Gerüchten, Vermutungen und Hörensagen zu verlassen und direkt nachzufragen, was mit der österreichischen Initiative konkret gemeint ist.24.2.2012 Fantasiefigur Failmann versucht sich an Realpolitik und erfährt Abwanderung von Freunden Über 10.000 Kontakte zu haben, ist kein Garant dafür, diese mit themenfremden PR-Zwecken beglücken zu dürfen. Dies erfährt momentan die auch medial viel beachtete Fantasiefigur "Failmann". Viele bisherige "Freunde" kommentieren Failmanns Einstieg in die "echte Politik" enttäuscht bis zornig. Während des ersten Tages nach der Ankündigung wanderten mehr als 200 davon ab.Zensurbestrebungen, Desinformationskampagnen und digitale Kolonialisierung Um mehr über die Hintergründe zu ACTA zu erfahren, trafen wir uns mit einem Netzaktivisten, der auch über politische Erfahrung und Einsichten in Brüssel verfügt. Deutsche Verwertungsgesellschaften fordern totale Überwachung bei Umgehung der Justiz
Wem ACTA zu schwammig ist, der erfährt aus einem Papier der GEMA, wie diese Regelung im Detail aussehen soll. 15.2.2012 ACTA-Protest: Umstrittene Symbolik von Krake und Kampfroboter
Die Symbole der Piratenpartei bei ihrem Protest gegen ACTA stehen in der Kritik. Es gäbe direkte Parallelen zu antisemitischer Bildsprache der NS-Zeit. ACTA und die "totale Internetkontrolle"?
Weshalb braucht ein Handelsvertrag, der sich vermeintlich gegen Produktfälschungen richtet, eine Neuregelung des Internetrechts?Wir brauchen ACTA, weil mich in Italien schwarze Menschen belästigt haben
Die Rede von Dr. Paul Rübig, im Artikel als Video sowie als Transkript verfügbar, führt schmerzlich vor Augen, mit welcher geistigen Eigentümlichkeit sich Österreich offensichtlich in die Verhandlungen um ACTA eingebracht hat. Rede anlässlich der Stop-ACTA-Demonstration in Linz
Öffentliche Entschuldigung der slowenischen Botschafterin zu ACTA
11.12.2011 Neue Fake-Jubelpostings loben den Bundeskanzler
Teure Fremdherrschaft: Finalspiel um den Euro kann Österreich Kopf und Kragen kosten
27.11.2011 Kanzlerversagen auf Facebook: Mehr als ein Social Media Problem
25.11.2011 Suchspiel F5:
Finde Faymanns falsche Facebook Freunde 24.11.2011 Betrugsvorwürfe gegen Kanzler-Facebook-Agentur E-Mail an den Herausgeber.
HINTERGRUND
Die Schweiz als Musterbeispiel für
Urheberrecht und dessen Durchsetzung? Analyse des Bundesrates besagt: Rechtliche Verschärfungen nutzen nur internationalen Großkonzernen 8. 4. 2012 von Florian Machl
Ein Bericht des Schweizer Bundesrates breitete gegen Ende 2011 offen aus, was auch in den derzeit erbittert geführten Diskussionen in Deutschland und Österreich vermutet wurde: Trotz „illegaler“ Tauschbörsennutzung von mindestens einem Drittel der über wären weder Zusammenhänge noch ein Rücklauf der Einnahmen der Medienindustrie feststellbar. Eine negative Auswirkung auf das nationale Kulturschaffen wäre nicht nachweisbar. Gegebenenfalls durch weniger Medienkonsum „gesparte“ Gelder würden die Konsumenten für Konzerte, Kinobesuche und Merchandise wieder ausgeben. Von diesem geänderten Konsumverhalten wären vor allem die großen ausländischen Produktionsfirmen betroffen. Diese mögen sich an die Entwicklungen am Markt anpassen – ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestünde nicht. Rechteverwerter verurteilen die Inhalte des Berichtes. Ihre Argumentation klingt wie eine exakte Kopie der Begehrlichkeiten ihrer Schwestergesellschaften in Deutschland und Österreich. Doch auch in anderen Bereichen ist die Schweiz vorbildlich. Das Urheberrecht ist zwar umfassend geschützt, Abmahnwahn und exorbitanten Schadenersatzforderungen wurde aber ein Riegel vorgeschoben, wie einige beispielhafte Urteile beweisen. Und: Die Tendenz von Privaten, Aufgaben an sich zu ziehen, die klar dem Rechtsstaat obliegen, wie das Ausschnüffeln von IP-Adressen, wurde mit einem höchstrichterlichen Urteil unterbunden.
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Nicht nur ein wunderschönes Reiseziel. In der Schweiz arbeiten die Gerichte vielleicht auch nicht schneller, aber dafür sorgfältig. Das Demokratieverständnis des Nicht-EU-Mitgliedstaates erscheint in vielen Punkten grundlegend unterschiedlich zu sein. Gegen Ende 2011 wurde ein Bericht veröffentlicht, der viele Fragen beantwortet, auf deren Klärung vermeintliche Künstlerinitiativen derzeit in Österreich und Deutschland pochen. Ein Musterbeispiel im Sinne der Gesellschaft?
Kein Zusammenhang zwischen Filesharing und Umsatzrückgängen feststellbar Im Nicht-EU-Mitgliedsland Schweiz kommen die Experten der Regierung nach über einjähriger Prüfung nämlich zum Schluss, dass ein Zusammenhang zwischen Urheberrechtsverletzungen im Internet und behaupteten Umsatzrückgängen der Medienindustrie nicht feststellbar ist. Dabei wurde exakt das geprüft und hinterfragt, was vermeintliche Künstlerinitiativen - in Wahrheit vielmehr deren Verwertungsgesellschaften und Industrien - auch in Deutschland und Österreich einfordern. Der Schweizer Ständerat sah die Interessen der Inhaber der Rechte an "geistigem Eigentum" beeinträchtigt. Durch die einfache Verbreitung im Internet würden vor allem Trittbrettfahrer profitieren. Es wäre vom Bundesrat zu prüfen, inwiefern das illegale Herunterladen von Musik diese Interessen beeinträchtigt und wie man dieses Phänomen bekämpfen könne. Der Bundesrat ging in seiner Prüfung über die Forderung hinaus und ließ bei der Gelegenheit auch gleich die Situation bei Filmen und Computerspielen erheben.
Die Sichtung bestehender Studien wie auch die direkte Befragung der interessierten Kreise hat gezeigt, dass eine klare Aussage über die Auswirkungen der unerlaubten Verbreitung von Werken in digitaler Form nicht möglich ist. Während ein Teil der Rechteinhaber die tech-nische Entwicklung für erhebliche Verluste verantwortlich macht, haben andere angegeben, dass in ihrem Bereich die Umsätze seit Jahren stabil geblieben seien. Auch die vorhandenen Studien lassen keine eindeutige Schlussfolgerung zu. Klar ist aber, dass sich der Markt in einem fundamentalen Umbruch befindet.
Es wird ausgeführt, dass im Jahr 2008 die WIPO-Verträge über Urheberrecht sowie Darbietungen und Tonträger bereits in das Schweizer Recht inkludiert wurden. Die WIPO würde keine Anpassungen des Schutzniveaus oder Maßnahmen zur Erleichterung der Rechtsdurchsetzung planen. Vielmehr richte sich der Fokus "eher auf die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen des Urheberrechtsschutzes auf den Zugang zu Kultur und Wissen und das kulturelle Schaffen durch neue Schrankenregelungen." ACTA-Verhandlungen finden ausdrückliche Erwähnung Ausdrücklich erwähnt werden die Verhandlungen zu ACTA:
Es wurden "auch allfällige Massnahmen gegen die Verletzung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten über das Internet geprüft. Vorgeschlagen wurden vor allem repressive Vorgehensweisen wie Internetsperren für Urheberrechtsverletzer, schärfere Sanktionen oder Auskunftspflichten der Internetdiensteanbieter. Es hat sich jedoch keine mehrheitsfähige gesetzgeberische Massnahme herauskristallisiert. Die Vertragsparteien gaben der Selbstregulierung des Marktes den Vorzug und vereinbarten, Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben zu fördern, die darauf gerichtet sind, Verstösse gegen Markenrechte, Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte wirksam zu bekämpfen."
"Wie in der WIPO kamen auch hier Befürchtungen auf, dass eine weitere Stärkung der Urheberrechte in einer gesellschaftlichen Gesamtbetrachtung letztlich zu nachteiligen Ergebnissen führen könnte. Die Vertragsparteien vereinbarten deshalb, darauf zu achten, dass der rechtmässige Wettbewerb, die freie Meinungsäusserung, faire Gerichtsverfahren und der Schutz der Privatsphäre beachtet werden." Ganz konkret schließt die Zusammenfassung mit den Worten, die aus der Debatte in anderen Ländern sehr bekannt vorkommen:
"Dem Markt ist die Möglichkeit zu geben, sich selbst zu regulieren, um zu vermeiden, dass veraltete Strukturen künstlich aufrechterhalten bleiben."
Lobbying-Kampfbegriffe gänzlich ausgespart Auffällig ist, dass im Schweizer Bericht irreführende Lobbying-Kampfbegriffe wie "Piraterie", "Diebstahl" und "Raub" überhaupt keine Erwähnung finden. Die Auseinandersetzung mit der Thematik verläuft auf einem beispielgebenden, demokratischen, seriösen Niveau. Die Antwort auf kommerzielle Urheberrechtsverletzer im Vergleich zur Privatkopie und Privatnutzung sieht in der Schweiz so aus:
"Die Nutzung für den Eigengebrauch wurde durch das Gesetz erlaubt und die Erlaubnis mit einem Vergütungsanspruch verbunden. Dadurch wurden die Konsumenten aus der Illegalität herausgeführt und gleichzeitig die vermögensmässigen Interessen der Rechteinhaber gewahrt. Demgegenüber sollen diejenigen Fälle verhindert werden, in welchen die Konsumenten als trittbrettfahrende Anbieter auf dem Markt auftreten und damit einen erheblichen Schaden verursachen. Diese Fälle sollen bestraft werden und die Fehlbaren den von ihnen verursachten Schaden ersetzen."
Staatliche Aufwände bei Verfolgung wären exorbitant Die staatlichen Aufwände bei einer Verschärfung des Urheberrechts und deren Durchsetzung werden in der Schweiz mit der Beschäftigung von 170 zusätzlichen, spezialisierten Staatsanwäten angegeben. Zu diesen und anderen potentiellen Aufwänden äußert sich der Bericht nüchtern: "Solange der volkswirtschaftliche Nutzen höher ist als die durch den Eingriff verursachten Kosten, ist letzterer aus ökonomischer Sicht zweckmässig." 22 Studien zum illegalen Download berücksichtigt Für den Bericht wurden internationale 22 Veröffentlichungen zum Thema Tauschbörsennutzung herangezogen. Dabei fanden die Schweizer hauptsächlich widersprüchliche Aussagen. Selbst die meistzitierten Studien widersprechen sich inhaltlich vollständig. Für die Schweiz wird festgehalten, dass kein eigenes Zahlenmaterial existiert. Man berief sich deshalb hauptsächlich auf thematisch passende Erhebungen in den Niederlanden, die von einer "unabhängigen Stelle", nämlich drei Ministerien, in Auftrag gegeben wurde. Die beschwerdeführenden Rechteinhaber wurden aufgefordert, ihre Ansprüche mit Zahlenmaterial zu untermauern, konnten dem aber nicht Folge leisten. Die niederländische Studie wurde aufgrund vieler Einzelheiten als relevant und aussagekräftig für die Schweiz eingestuft. So wären die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die demographische Struktur, die Alterspyramide und die technische Infrastruktur gut miteinander vergleichbar. Die Entwicklung der Internetnutzung, die Kosten des Internetzugangs als auch das Pro-Kopf-Einkommen sind nahezu identisch. Kaufanregung durch Tauschbörsennutzung ist kein Mythos Die Studie besagt, dass 44% der Nutzer innerhalb von 12 Monaten "illegal" Musik, Filme oder Spiele heruntergeladen haben. 84% haben im selben Zeitraum legale, bezahlte Angebote in Anspruch genommen. Auf die Schweiz umgerechnet ergibt das mindestens ein Drittel der über 15jährigen Schweizer, die illegale Downloadangebote nutzen. Es ergab sich weiters, dass die meisten Tauschbörsennutzer keine Ahnung von der Funktionsweise eines P2P Netzwerkes haben und die rechtliche Situation nicht kennen. 63% der Tauschbörsennutzer kaufen nachträglich mindestens einmal jährlich Musik, die sie heruntergeladen haben. Im Falle von Filmen und Spielen nehmen Tauschbörsennutzer mehr legale Angebote in Anspruch als Personen, die keine Tauschbörsen nutzen. "Gespartes Kapital" wird dennoch in der Unterhaltungsindustrie ausgegeben Der Umsatz der Industrie blieb nach Zahlenmaterial von Price Waterhouse Coopers trotz der Tauschbörsennutzung in der Schweiz weitgehend konstant. Dabei wären bestenfalls Verschiebungen in den Umsatzbereichen feststellbar. So würden Personen, die besonders viel Musik aus dem Internet konsumieren, besonders viel für Konzerte und Merchandising ausgeben. Diese Beobachtung würde auch bei Filmen zu machen sein. Bei Computerspielen wird trotz Tauschbörsennutzung von einem starken Umsatzwachstum berichtet. Trockener Schweizer Humor? Schon im Jahr 1977 deklarierte die Musikindustrie anlässlich des Siegeszuges der Musikkassette den Untergang.
"Weder der Musik- noch der Filmmarkt sind gänzlich zusammengebrochen, obwohl das Internet eine „Gratis“-Nutzung ermöglicht."
Wertschöpfungsanteil inländischer Produktionen gering Spannende Aufschlüsse erlaubt auch das Zahlenmaterial, das hinsichtlich der Wertschöpfung im Inland Erwähnung findet. So wurden nur 9 % des Gesamtumsatzes der IFPI-Mitglieder mit Schweizer Musik generiert, nur 5,4 % entfielen auf Schweizer Filme. Bei Computerspielen wird der Auslandsanteil noch größer eingeschätzt. Der behauptete Rückgang der Wertschöpfung in der Schweiz wäre somit bedeutend geringer als die angegebenen Umsatzeinbrüche. Nutznießer jeglicher restriktiver Gesetzesänderung wären somit primär die in der Einleitung erwähnten "großen ausländischen Produktionsfirmen." Verwarnungsmodell - auch in Frankreich - teuer und wirkungslos Deutliche Worte findet man auch zu Durchsetzungsforderungen wie einem Verwarnungsmodell - beispielsweise wie es in Frankreich von Hadopi umgesetzt wurde.
"(...) Vorbehalte ergeben sich beim Ansatz, Verletzer abzumahnen und im Wiederholungsfall vom Internet auszuschliessen. Die in Frankreich mit der Durchsetzung einer solchen Lösung betraute „Haute Autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur Internet“ (Hadopi) vermeldet zwar erste Erfolge (...) Bei objektiver Betrachtung scheint dieser Ansatz eher wirkungslos geblieben zu sein.
Beanstandet wird der hohe Verwaltungsaufwand. Alleine im Jahr 2011 mußte das französische Ministerium für Kultur und Kommunikation 12 Millionen Euro dafür aufwenden. Hadopi sorgte übrigens dafür, dass Frankreich von der Organisation "Reporter ohne Grenzen" auf die Watchlist " Internetsperren sind ein potentieller Verstoß gegen bürgerliche und politische Menschenrechte
"Schliesslich ergeben sich Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit des französischen Ansatzes mit bestehenden internationalen Verpflichtungen. Ein Report zu Handen des Menschenrechtsrats der UNO beurteilte eine Internetzugangssperre als Verletzung von Art. 19 Abs. 3 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte."
Während in Österreich durch die von Verwertungsgesellschaften finanzierte Kampagne "Kunst hat Recht" verkündet wird, dass es funktionierende technische Modelle zur Überwachung und Abmahnung gäbe, ganz ohne eine Überwachungsgesellschaft einführen zu müssen, kommen die Schweizer Experten zum Schluss:
"Gegen Internetsperren, die durch ISPs verhängt werden, sind vergleichbare Vorbehalte wie gegenüber dem „three strikes“-Ansatz anzubringen. Sie sind kaum mit dem Recht auf freie Meinungsäusserung vereinbar. Die Problematik wird durch den Umstand verstärkt, dass die Sperre in diesem Fall nicht von einer gerichtlichen Behörde, sondern von einem privaten Unternehmen verhängt wird. Als Alternative wird der Einsatz von Filtertechnologien erwähnt. Dabei ergeben sich aber wiederum Vorbehalte in datenschutzrechtlicher Hinsicht und es wird zudem befürchtet, dass sie die Verbindungsgeschwindigkeit erheblich beeinträchtigen könnten. Auch dieser Ansatz scheint in praktischer Hinsicht gegenwärtig wenig erfolgversprechend."
Schweizerische Gründlichkeit gebietet Lösungsansätze Um übliche Klischees zu bedienen: Es wären keine Schweizer, wenn sie nach ausführlicher und gründlicher Analyse nicht auch Lösungsvorschläge auf den Tisch legen würden. Vorschläge, die quer durch Europa immer wieder in der Urheberrechts-Diskussion aufgetaucht sind.
"Da das Internet nun auch die Barrieren für das Verbreiten von Werken faktisch beseitigte, stellt sich die Frage, ob nicht analog der Vorgehensweise beim Kopieren, auch das nichtgewerbliche Zugänglichmachen von Werken über das Internet durch das Gesetz erlaubt und mit einem Vergütungsanspruch, der sogenannten Flatrate, verbunden werden soll. Diese Lösung hätte den Vorteil, dass vor allem Kinder und Jugendliche aus der Illegalität herausgeführt werden und auch Nutzungen wie das Streaming, die unter dem geltenden System mangels Vervielfältigung auf einen Leerdatenträger nicht zu Vergütungen führen, entschädigt würden."
Durchdachte Gegenargumente und auch dafür ein Lösungsansatz Hier wird als Gegenargument allerdings die Sorge angeführt, dass möglicherweise internationale Vereinbarungen wie der WIPO-Urheberrechtsvertrag verletzt würden. Erlaubte Sonderfälle wären für eine generelle, pauschale Regelung nicht anwendbar. Dem könnte beispielsweise wie folgt begegnet werden:
"In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass alternativ im Rahmen der Vertragsfreiheit von den Rechteinhabern ähnliche Modelle auch freiwillig vertraglich vereinbart werden können und insofern eine Intervention des Gesetzgebers nicht zwingend ist. Denkbar sind beispielsweise Vereinbarungen über eine weitgehende Erlaubnis verbunden mit einer Flatrate der grossen Medienunternehmen und der Verwertungsgesellschaften mit Zugangsprovidern, welche den Abonnenten der betreffenden Provider die Nutzung ihrer Repertoires erlauben."
Die Entwicklung am Multimedia-Markt wird wie folgt eingeschätzt - und damit einige wohl bekannte Fragen der Rechteverwerter beantwortet:
"Wenn ein neues Produkt zu quasi null Kosten vervielfältigt und verbreitet werden kann und der Hersteller des Produktes weder eine Möglichkeit sieht, seine Investitionen zu amortisieren, noch einen Gewinn zu erzielen, so wird er auf die weitere Produktion verzichten oder versuchen, mittels weniger leicht kopierbaren Komplementärgütern, in der Regel solcher physischer Natur (beispielsweise Merchandising), den entgangenen Umsatz für das immaterielle Gut zu erwirtschaften. Solche Anpassungs- und Strukturveränderungsprozesse sind jedoch typisch für Perioden, in welchen der technische Fortschritt eine alte durch eine neue Technik ersetzt."
Urteil gegen jugendliche Filesharerin Dass das Urheberrecht und dessen Durchsetzung in der Schweiz durchaus funktionieren, zeigen einige richtungsweisende Urteile der vergangenen Jahre. So sind zwei Verurteilungen von Tauschbörsennutzern bekannt. In einem der Fälle wurde Anfang 2010 p2p-Abmahn-Unwesen in der Schweiz illegal Aufsehen erregend war der Prozess, in dem der Eidgenössische Datenschutzund Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) die Rechtsmeinung einklagte, dass die private Ermittlung von IP-Adressen zur rechtlichen Verfolgung von Tauschbörsennutzern illegal wäre. Die Firma Logistep AG hatte im Auftrag von Urheberrechtsinhabern heimlich IP-Adressen ausgeforscht. Das EDÖB Zeichen gegen Tendenzen, rechtsstaatliche Aufgaben zu privatisieren Damit setzte man nach Meinung des EDÖB ein "Zeichen gegen die auch in anderen Bereichen erkennbare Tendenz von Privaten, Aufgaben an sich zu ziehen, die klar dem Rechtsstaat obliegen". Die IT-Recht Kanzlei, München
"Das Bundesgericht entschied, dass das fragliche Vorgehen der AG nicht durch ein überwiegendes Interesse gerechtfertigt ist, zumal ein solches Interesse nur zurückhaltend bejaht werden darf. Zwar erschwert die Möglichkeit der digitalen Vervielfältigung die umfassende wirtschaftliche Verwertung von Urheberrechten erheblich. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Vorgehen einen bedeutsamen Eingriff in die Privatsphäre von jedem betroffenen Benutzer mit sich bringt, welche der Staat zu schützen hat."
Inzwischen folgte mindestens ein Schweizer IFPI rühmt sich dennoch Mit Verwunderung muss man hingegen den Aussagen auf der Schweizer Ergebnisse in der öffentlichen Diskussion bisher negiert Aktuell laufende Initiativen der Rechteverwerter wie "Kunst hat Recht" aber auch die groß angelegten Kampagnen in Deutschland verschweigen die tatsächliche Stimmungslage und die offizielle behördliche Beurteilung in der Schweiz. Erstere erwecken in öffentlichen Äußerungen den Die Industrie und Rechteverwerter sind mit den Erkenntnissen des Berichts naturgemäß nicht einverstanden. Ganz zufällig wurde jüngst in der Schweiz Deutscher Richter befürwortet Schweizer Rechtsordnung Eventuell
"In Deutschland werden sogar Kinder, die einmal einen fremden Song heruntergeladen haben, mit einer vierstelligen Summe abgemahnt. Die Aggressivität der Anwälte der Film- und Musikindustrie ist eine Unsitte."
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